Das neue Mietrecht 2022: Mehr Fairness

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14.02.2022

Was das Mietrecht im Jahr 2022 betrifft, stehen bereits heute einige Veränderungen fest, beispielsweise in den Bereichen Grundsteuerreform, Nebenkostenprivileg, Mietanpassungen, CO-Abgabe und Heizen – auch, wenn in einigen Fällen noch keine genauen Details bekannt sind.

Für Mieter und Vermieter wird sich das kommende Jahr so in jedem Fall als spannend zeigen, besonders aufgrund der Wechsel der Regierung des Landes. Sollte es in diesem Zusammenhang zu Unstimmigkeiten in einem Mietverhältnis kommen, stellt ein kompetenter Rechtsanwalt für das Mietrecht in München den richtigen Ansprechpartner dar. Von der qualifizierten Beratung profiteren dabei sowohl Mieter als auch Vermieter in hohem Maße.

Welche Änderungen im neuen Mietrecht des Jahres 2022 von besonders großer Bedeutung sind, erklärt der folgende Beitrag.

Auskunft über die Heizkosten

Schon zum Ende des vergangenen Jahres wurde die neue Heizkostenverordnung verabschiedet, die für Vermieter mit einigen Veränderungen einhergeht. Ab dem Jahr 2022 müssen den Mietern jeden Monat Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen zur Verfügung gestellt werden – vorausgesetzt, die jeweilige Immobilie verfügt über fernablesbare Messgeräte.

Enthalten müssen in diesen Informationen auch zusätzliche Angaben sein, beispielsweise hinsichtlich des Brennstoffmixes oder den inkludierten Steuern. Die Informationen können den Mietern per Brief, E-Mail oder Online-Zugang mitgeteilt werden. Sollten in dem vermieteten Objekt noch keine Fernablesegeräte vorhanden sein, muss eine entsprechende Nachrüstung bis zum Jahr 2026 erfolgen.

Neue Verteilung der CO2-Abgabe

Auf fossile Heizenergien fällt prinzipiell die CO2-Abgabe an, die sich Mieter und Vermieter in Zukunft teilen sollen. Zu Beginn des Jahres 2022 wurde die Abgabe auf 30 Euro pro Tonne erhöht, wodurch sich sowohl Erdgas als auch Heizöl verteuern.

Abhängig von den jeweiligen Gebäudeenergieklassen soll die Aufteilung der so anfallenden Kosten nach einem Stufenmodell zwischen den beiden Parteien schrittweise eingeleitet werden. Falls diese langsame Einführung jedoch scheitert, ist geplant, ein festes Datum zu vereinbaren, ab dem die Aufteilung der Kosten für alle erfolgt.

Die Teilwarmmiete

Die neue Regierung verfolgt außerdem den Plan, weitere Veränderungen im Bereich der Heizkosten voranzutreiben. In diesem Zusammenhang wird zum Beispiel das Modell der Teilwarmmiete diskutiert, die in Schweden bereits heute zum Alltag gehört.

Dieses Modell sieht vor, dass die Immobilie von den Vermietern zum Mietpreis mitsamt den Heizkosten angeboten wird, allerdings nur, wenn im Durchschnitt Heiztemperaturen zwischen 20 und 22 Grad eingehalten werden. Wird stärker geheizt, muss die Zahlung der entsprechenden Differenz durch den Mieter erfolgen.

Dieses System soll außerdem die Kostenumlage für energetische Maßnahmen, wie etwa den Austausch der Heizung oder die Dämmung, berücksichtigen.

Anpassung der Mieten

Mitte des Jahres 2022 wird außerdem die Reform des Mietspiegelrechts umgesetzt. Das bedeutet für Städte, die über mehr als 50.000 Einwohner verfügen, dass eine Pflicht zur Mietspiegelerstellung besteht. Um diese Reform umzusetzen, steht den Städten ein Jahr Zeit zur Verfügung. Sollten mehr als 100.000 Einwohner vorhanden sein, muss der Mietspiegel nach wissenschaftlichen Standards erstellt und genutzt werden, um Erhöhungen der Mieten zu rechtfertigen.

Beschlossen wurden darüber hinaus auch weitere Maßnahmen, um Mieterhöhungen zu begrenzen. So wird die Kappungsgrenze in Regionen, die einen besonders angespannten Wohnungsmarkt aufweisen, beispielsweise von 15 auf elf Prozent innerhalb von drei Jahren gesenkt. Auch die Mietpreisbremse, die bereits bis zum Jahr 2025 verlängert wurde, soll bis zum Jahr 2029 weiterhin bestehen.