Welche Pflichten haben Vermieter?

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29.07.2020

Vermieter haben ihren Mietern gegenüber gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Werden diese nicht oder unvollständig erfüllt, kann das teuer werden. Deswegen ist es für Vermieter wichtig, sämtliche Rechte und Pflichten umfassend im Mietvertrag zu regeln. Hierbei geht es unter anderem um die Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes sowie die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung. Zudem haben Vermieter eine Verkehrssicherungspflicht und sind für die Heizung sowie die Ruhe auf dem Grundstück zuständig.

Instandhaltung beziehungsweise Instandsetzung des Gebäudes

Die Instandhaltung beziehungsweise Instandsetzung des Mietobjekts fällt in den Zuständigkeitsbereich der Vermieter. Wenn beispielsweise Strom- oder Wasserleitungen repariert werden müssen, hat der Vermieter die Kosten hierfür zu übernehmen. Dasselbe gilt, wenn an Fliesen, Wasserhähnen oder Türgriffen typische Gebrauchsspuren entstehen. Bei Kleinreparaturen ist es möglich, einen Teil der Kosten an die Mieter auszulagern. Das funktioniert jedoch nur dann, wenn eine entsprechende Klausel im Mietvertrag vorhanden ist. Allerdings können nicht sämtliche Kleinreparaturen ausgelagert werden, sondern nur Kosten bis zu einem bestimmten Betrag. Des weiteren sind Vermieter für die Beseitigung von Schimmel in der Wohnung verantwortlich, solange dieser nicht nachweislich vom Mieter verursacht wurde.

Erstellung einer Betriebskostenabrechnung

Vermieter haben die Möglichkeit, Betriebskosten an die Mieter auszulagern. Hiervon sind beispielsweise Gartenarbeiten oder die Reinigung des Treppenhauses betroffen. Wenn Sie das tun wollen, müssen entsprechende Regeln im Mietvertrag festgehalten sein. Außerdem geht mit einer solchen Umlage die Pflicht einher, eine detaillierte Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Die Mieter müssen zweifelsfrei erkennen können, für welche Leistungen sie anteilig welche Kosten übernehmen. Es bietet sich an, ein Muster für eine Betriebskostenabrechnung zu nutzen.

Verkehrssicherungspflicht

Vermieter haben eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass sie sicherstellen müssen, dass keine vermeidbaren Gefahren auf Ihrem Grundstück bestehen. Aus diesem Grund sind sie dazu verpflichtet, im Winter Schnee zu schippen und die Wege gangbar zu halten. Hierzu gehört unter anderem, die Gehwege bei Glätte zu streuen, damit niemand ausrutscht. Kommt ein Vermieter dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nach und es entsteht ein Unfall, wird das schnell teuer. Grundsätzlich ist es möglich, die mit der Verkehrssicherungspflicht verbundenen Aufgaben wie das Streuen auszulagern. Die Vermieter müssen jedoch sicherstellen, dass der Hausmeister, die Mieter oder der Winterdienst dieser Aufgabe nachkommen, um Ärger mit den Mietern oder Behörden zu vermeiden.

Zuverlässigkeit der Heizung

Mieter haben einen Anspruch darauf, dass die Heizung in ihrer Wohnung zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April so einsatzbereit ist, dass die Wohnung auf mindestens 20° C erwärmt werden kann. Ist dies nicht der Fall, haben sie die Möglichkeit, Mietminderungsansprüche geltend zu machen. Es ist daher im Interesse der Vermieter, für ein reibungsloses Funktionieren der Heizung zu sorgen. Hierfür ist es nötig, regelmäßige Wartungen durchzuführen und die notwendigen Verträge abzuschließen beziehungsweise Brennstoffe einzukaufen, die für einen Betrieb der Heizung zwingend erforderlich sind.

Ruhe auf dem Grundstück

Ein Problem, dass Mieter immer wieder zu beklagen haben, ist unzumutbarer Lärm. Hierbei haben der Gesetzgeber und die Gerichte bereits häufig definiert, was unter diesem Begriff zu verstehen ist. Kinderlärm von im Hof spielenden Kindern gehört beispielsweise nicht dazu.

Vermieter sind dazu verpflichtet, alle Quellen auszuschalten, die einen unzumutbaren Lärm verursachen.

Wohnungsgeberbestätigung

Mieter müssen sich spätestens eine Woche nach ihrem Umzug ummelden. Um dies beim zuständigen Einwohnermeldeamt tun zu können, benötigen sie eine Wohnungsgeberbestätigung. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, in dem der Vermieter bestätigt, dass der jeweilige Mieter in seinem Gebäude wohnhaft ist. Da Mieter auf dieses Dokument angewiesen sind, dürfen Vermieter es ihnen nicht vorenthalten. Sie haben somit die Pflicht, ein rechtskonformes Dokument auszustellen und die benötigten Informationen zu bestätigen. Diese Regelung gilt seit 2015. Um rechtlich alles richtig zu machen, empfiehlt es sich, auf rechtskonforme Muster für eine Wohnungsgeberbestätigung von Profis zu setzen.