Bürokratische Hürden rund um den Immobilienkauf

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19.12.2019

Rund um den Immobilienkauf bzw. Verkauf gibt es einige bürokratische Hürden zu nehmen, die wenig mit der eigentlichen Veräußerung der Immobilie oder der Finanzierung zu tun haben. Welche Begriffe und Zusammenhänge sollte man diesbezüglich kennen?

Rechtlich auf der sicheren Seite

Wer eine Immobilie kaufen möchte, ob Haus oder Eigentumswohnung, sollte vor und während dem Kauf gewisse Maßnahmen einleiten, um sich rechtlich abzusichern. Dazu zählt unter anderem das Kontaktieren zuständiger Behörden, das Beauftragen von Sachverständigen, eine Absprache mit einem Makler oder das notarielle Beglaubigen von Dokumenten. Darüber hinaus sollte man auch Kontakt zum örtlichen Finanzamt und dem Gericht aufnehmen, um einerseits den Grundbucheintrag vornehmen zu lassen und andererseits die Grunderwerbssteuer zu entrichten. Weitere Sachverständige können bei der Grundstücksbegutachtung helfen oder den generellen Wert einer Immobilie ermitteln.

Welche Rolle spielt die Flurkarte beim Immobilienkauf?

Wenn es um den kauf oder Verkauf einer Immobilie geht, taucht der Begriff Flurkarte auf. Andere Bezeichnungen sind auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte. Dabei ist die Karte insbesondere für Immobilienkäufer interessant, auf ihr sind alle in der Umgebung befindlichen Grundstücke und Häuser verzeichnet. In der Regel wird eine solche Karte im Maßstab 1:500 oder 1:1000 angefertigt. Eine besondere Rolle kommt der Flurkarte im Zusammenhang mit der Immobilienbewertung zu. Anhand der Karte lässt sich die Lage der Immobilie eindeutig bestimmen und in die unmittelbare Umgebung einordnen. Um einen Einblick in die jeweilige Flurkarte zu erhalten, müssen Interessenten das jeweils zuständige Katasteramt aufsuchen. Eine andere Bezeichnung für das Katasteramt ist auch Vermessungsamt. Es ist zuständig für das Vermessen von Grundstücken und Immobilien und kann somit die exakte Größe bestimmen. Aus den Daten des Katasteramtes werden neben Flurkarten auch Liegenschaftspläne oder Lagepläne für amtliche Einheiten erstellt. Gegen eine geringe Gebühr können Immobilienbesitzer den Plan ihres eigenen Grundstücks sowie der unmittelbaren Umgebung erhalten. Immobilieninteressenten können die Flurkarte nur vor Ort einsehen. Die Lage einer Immobilie oder eines Grundstückes hat unmittelbare Auswirkungen auf deren Wert. Wer also ein Haus oder ein Grundstück gefunden hat, der sollte sich zunächst einen genauen Überblick über die Lage verschaffen.

Wo Grundbuchauszug anfordern?

Der Grundbuchauszug ist eine komplette Abschrift aller Grundbucheintragungen zu einem Grundstück. Aus diesem Auszug lassen sich Informationen zu den Eigentumsverhältnissen, etwaigen Nießbrauchrechten, Grundschulden, Hypotheken und anderen Grundpfandrechten entnehmen. Anfordern kann man den Grundbuchauszug nicht einfach so, vielmehr muss man ihn vom bisherigen Besitzern anfordern. Dieser kann ihn dann beim zuständigen Amtsgericht beantragen und den Auszug weiterleiten. Dem Grundbuch sind folgende Inhalte zu entnehmen:

– Anschrift (gibt Auskunft über das zuständige Amtsgericht, den Grundbuchbezirk und der Nummer des Blattes)
– Bestandsverzeichnis (Größe und Lage des Grundstücks sowie Wegerechte und etwaige Belastungen)
– Abteilung 1 (Eigentümer)
– Abteilung 2 (Belastungen des Grundstücks, Insolvenzverfahren, Zwangsversteigerungen)
– Abteilung 3 (Hypotheken, Grund- und Restschulden)

Weitere Unterlagen einfordern

Um sich ein noch genaueres Bild von der Immobilie machen zu können, sollten alle notwendigen Unterlagen beschafft werden. Dies sind beispielsweise Bau- und Leistungsbeschreibungen des Bauträgers, Teileklärungen und Verwalterverträge. Im besten Fall lässt man diese Unterlagen anschließend von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen und beurteilen um böse Überraschungen im Nachhinein auszuschließen. Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte zudem einen Blick in Protokolle vergangener Eigentümerversammlungen werfen. Anhand derer lässt sich zumindest grob beurteilen, mit was für Miteigentümern man es zu tun hat.

Notartermin wahrnehmen

Der Notartermin ist einer der wichtigsten Aspekte in Bezug auf einen Immobilienkauf. Er sollte bestenfalls parallel zum Banktermin erfolgen. Die Vertragsunterzeichnung beim Notar besiegelt den anstehenden Eigentümerwechsel. Welchen Notar man dabei aufsucht, spielt keine Rolle, Immobilienkäufer haben hier freie Wahl. Mit dem Unterzeichnen des Kaufvertrags sollte man aber in jedem Fall warten, bis die Finanzierung durch die Bank in trockenen Tüchern ist. Um den Kaufvertrag überhaupt aufsetzen zu können, benötigt der Notar die vollständigen Angaben beider Parteien bezüglich Name, Anschrift, Geburtsdaten sowie den Grundbuchauszug.

Der bürokratische Aspekt des Hauskaufs beginnt letztlich in dem Moment, in dem man sich für den Kauf entscheidet. Daher lohnt es sich, sich frühzeitig mit der Bürokratie vertraut zu machen und wichtige organisatorische Punkte abarbeiten.