Was tun bei Asbest im Ferienhaus?

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11.02.2020

Zahlreiche Deutsche schaffen sich ein Ferienhaus an. Zu den beliebtesten Zielorten zählen Spanien, darunter das Festland, Mallorca und Ibiza. Der Kauftrend geht zu ökologischen Immobilien. Auch Smart Homes mit ausgefeilten Sicherheitstechnologien sind äußerst beliebt. Weiterhin wird viel Wert auf den Umweltschutz gelegt, darunter

• auf Sonnenkollektoren, um eigenen Strom zu produzieren,
• dass die Anfertigung des Hauses durch nachwachsende Rohstoffe vorgenommen wurde, bestenfalls aus der Region,
• auf höchstmögliche Energienutzung in Form von einer guten Wärmedämmung.

Beim Kauf eines Ferienhauses auf Asbestfreiheit achten

Der Werkstoff Asbest ist erst seit dem Jahr 2005 europaweit verboten. In Deutschland fand eine umfangreiche Sanierungswelle statt, jedoch nicht überall in Europa. Deshalb sollte man vor allem bei älteren Ferienhäusern abklären, ob Asbestfreiheit besteht. Dies gilt selbstverständlich auch für deutsche Immobilien, denn noch immer gibt es viele, die noch nicht saniert wurden. Der Werkstoff ist mit bloßem Auge kaum zu erkennen. In diesem Fall sind Fachleute gefragt. Sicherheit erhält ein Käufer beispielsweise durch den Einsatz eines Maklers, der in der Regel über sämtliche Informationen betreffend der Immobilie verfügt. Der Kunde hat zwei Möglichkeiten:

1. Er kauft kein Haus, bei dem Asbest zum Einsatz kam.
2. Der Käufer zahlt einen geringeren Preis, wodurch er die Kosten, beispielsweise für eine professionelle Asbestdachsanierung, finanzieren kann.

Neben der Beseitigung des Asbests hat eine Sanierung noch weitere Vorteile: So erhöht sich beispielsweise der Wert des Ferienhauses. Darüber hinaus kann man unter anderem im Zuge der Dacharbeiten auch eine zeitgemäße Wärmedämmung integrieren.

Feststellung von Asbest im Dach und Beauftragung eines Unternehmens

Wer noch nicht weiß, ob das Dach Asbest enthält, sollte dies zunächst durch einen Sachverständigen ermitteln lassen. Dieser nimmt Proben innerhalb sowie außerhalb des Hauses und untersucht diese im Labor. Erhält man ein positives Ergebnis, was in diesem Fall für den Immobilienbesitzer negativ ist, sollte unbedingt ein Spezialunternehmen beauftragt werden. Die Maßnahmen erfordern ein explizites Wissen sowie zahlreiche Schutzmaßnahmen. Von Wichtigkeit ist, dass die Sanierungsfirma über eine Zertifizierung nach Nr. 2.7 der Technischen Regeln für Gefahrenstoffe 519 verfügt. Nur solche sind explizit für derartige Maßnahmen zugelassen.

Vor Beginn der Sanierungsarbeiten

Bevor die Arbeiten beginnen, sollten in jedem Fall die Nachbarn informiert werden. Laut der TRGS 519 sind die Mitarbeiter des Sanierungsunternehmens verpflichtet, Schutzanzüge und Atemschutz zu tragen. Rund um den Arbeitsbereich müssen außerdem Schutzfolien/-planen ausgelegt werden. Sie dienen dazu, Bruchstücke am Boden aufzufangen, damit diese komplett entfernbar sind. Wie bei allen Dacharbeiten muss die Firma für Absturzsicherungen an sämtlichen erhöhten Plätzen Sorge tragen. Von großer Wichtigkeit ist, dass der Hausbesitzer seine Türen und Fenster gut verschlossen hält. Gelangen möglicherweise freigesetzte Fasern in das Innere der Immobilie, stehen umfangreiche weitere Asbestarbeiten an.

Der nächste Schritt der Dachasbestsanierung

Sowohl die Platten als auch eventuelle Nägel und Schrauben werden äußerst sorgfältig entfernt. Müssen Nieten aufgebohrt werden, wird der Staub zeitgleich abgesaugt. Sind nicht beschichtete Asbestplatten vorhanden, ist ein Staubbindemittel einzusetzen. Es ist von großer Bedeutung, dass keinerlei gefährliche Fasern freigesetzt werden. Damit die Platten nicht vom Dach herunterfallen, müssen sie sicher gelagert werden. Zudem dürfen sie nicht über Schuttrutschen nach unten befördert werden. Diese können durch einen Hebezug ersetzt werden. Für den Transport sind sie in reißfesten und staubdichten Behältnissen zu verstauen. Dafür gibt es spezielle Bigbags, die später in einer Sonderdeponie entsorgt werden.

Wichtige Abschlussarbeiten

Die gesamte Asbestdachsanierung endet mit der Räumung und Reinigung der Baustelle. Vorher darf eine Neudeckung nicht erfolgen. Sind sämtliche Asbestplatten abtransportiert, sollten die zum Einsatz gekommenen Arbeitsgeräte sehr sorgfältig gereinigt werden. Gleiches gilt für die Dachrinnen. Einer gründliche Säuberung bedürfen auch die Unterkonstruktion und die Gerüste. Erst, wenn sämtliche Reinigungsarbeiten erledigt sind, dürfen die Arbeiter die Atemschutzmasken und Schutzanzüge ausziehen. Sie sollten in jedem Fall im Freien abgelegt und gleichfalls geschützt verpackt werden.

Wie gefährlich ist Asbest wirklich?

Ausschließlich Asbestfasern, die freigesetzt werden und dadurch in die Luft gelangen, sind gefährlich. Der Hautkontakt hingegen ist unbedenklich. Unterschiede gibt es in der Form. Von fest gebundenem Asbest, im Fall, dass die Produkte wie Wellplatten und Rohre unbeschädigt sind, geht generell ein eher geringes Gesundheitsrisiko aus. Von schwach gebundenen Asbestobjekten, darunter Spritzasbest, geht jedoch eine große Gefahr aus. Dies begründet sich auf die leichte Lösbarkeit von Fasern und die Höhe des Asbestanteils von über 60 Prozent. Sind diese vorhanden, ist eine Sanierung unumgänglich.