Wenn es Ärger zwischen dem Mieter und Vermieter gibt

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30.07.2018

Ein Mietverhältnis kann schön harmonisch und für beide Seiten, Mieter und Vermieter, ein sehr vorteilhaftes Arrangement für einen langen Zeitraum bedeuten. Leider kann es aber auch sehr oft ganz anders laufen. Dann ist davon die Rede, dass die einen unverschämt und chaotisch seien und die anderen gierig und pedantisch. Wenn Vermieter über Mieter reden (und natürlich auch umgekehrt), wird sehr oft kein gutes Haar aneinander gelassen. Oft kommt es dann im schlimmsten Falle noch zu typischen Streitfällen, die dann auch nicht selten vor Gericht landen. Viele gebrannte Vermieter legen sich deswegen immer häufiger eine Vermieterrechtsschutzversicherung zu.

Sicherlich würden sich Probleme auch bestimmt gut lösen lassen, wenn man sie rechtzeitig anspricht. Das gilt natürlich auch für das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Eine gute Kommunikation kann vermeiden, dass nicht jede kleine Meinungsverschiedenheit zum Beispiel über die Heizungsabrechnung, das Säubern des Treppenhauses oder die Nebenkosten gleich zu einem handfesten Streit mutiert. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen kein Weg an einer (juristischen) Auseinandersetzung vorbeiführt - hier ist es dann nur sinnvoll über einen Vermieterrechtsschutz zu verfügen.

Den Ausgleich zwischen beiden Partien suchen

Als Vermieter muss man sicherlich lernen, damit umzugehen, mit den Mietern über viele Kleinigkeiten zu diskutieren. Das ist für manch andere Vermieter ebenfalls der Alltag und man sollte daher nicht vergessen, dass das mehr oder weniger einfach mit dazu gehört. Es kann einem sicherlich einfacher fallen, wenn man sich ab und zu einmal in die Lage des Gegenübers versetzt. Man kann dann durchaus auch mal Verständnis signalisieren und sich ruhig geben. Das kann mehr bringen, als eine Verteidigungsmauer aus Argumenten aufzubauen. Man muss dabei natürlich unterscheiden können, ob der Mieter ein berechtigtes Anliegen hat oder einfach seine schlechte Laune an einem auslassen will. Gibt es berechtigte Gründe für Beschwerden und man sollte Verständnis zeigen und das Problem so schnell wie möglich aus der Welt schaffen oder hat man es mit einem notorischen Nörgler zu tun? Sachlich sollte man dann auch in jedem Fall bleiben, aber Verständnis heucheln braucht man ebenfalls nicht. Sachlich und distanziert sein und keine weitere Angriffsfläche bieten, ist die beste Verhaltensweise. Leider hilft das nicht immer und wie schon erwähnt, häufig muss man Vermietern auch dazu raten, sich einen Viermieterrechtsschutz zuzulegen, damit mit man im Falle eines Rechtsstreit gut beraten und vertreten ist.

Wie eine Vermieterrechtsschutzversicherung helfen kann

Da das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern, wie schon beschrieben, immer ein hohes Konfliktpotential beinhaltet, ist ein guter Vermieterrechtsschutz sicherlich eine sinnvolle Sache. Wie oft hört man zum Beispiel von ausstehenden Mietzahlungen, von Mietnomaden und Unstimmigkeiten bei Nebenkostenabrechnungen sowie Kündigungen auf Grund von Eigenbedarf. Ohne einen Fachmann für solche Streitigkeiten, können entsprechende Fälle unschön und teuer in die Länge gezogen werden. Ein Vermieterrechtsschutz Vergleich hilft, den passenden Vertrag für nicht zu viel Geld einfach und schnell zu finden. So kann man am sichersten einen preiswerten Vermieterrechtsschutz erhalten, eine umfassenden Kostenübernahme im Streitfall sichern und darauf bauen, dass die eigenen Rechte konsequent durchgesetzt werden. Eine Vermieterrechtsschutzversicherung kann auch die freie Anwaltswahl und eine hohe Deckungssumme gewährleisten.

Beispiele, warum es schnell zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter kommen kann:

Vorzeitige Vertragsauflösung

Leider meinen viele Mieter, sie können einen Vertrag vorzeitig auflösen, indem sie dem Wohnungs- oder Hauseigentümer drei möglich Nachfolger präsentieren. Das ist aber leider ein Irrtum, der oft nicht bekannt ist, denn die Verträge sind immer einzuhalten. Eine vorzeitige Auflösung ist nur mit der Einwilligung vom Vermieter möglich. Es spielt überhaupt keine Rolle, wie viele Nachmieter der aktuelle Mieter dabei präsentieren kann.

Miete bei Mängeln einbehalten

Wenn Mängel auftreten meinen Mieter, sie können automatisch die Miete einbehalten. Das ist so auch nicht richtig. Hier kommt es darauf an, wie sehr die Verwendungsmöglichkeit der Wohnung durch Schäden eingeschränkt ist. Davon abhängig, kann die Miete prozentual gemindert werden. Allerdings muss dem Vermieter der Schaden umgehend mitgeteilt worden sein. Für die Ermittlung der Höhe der Mietminderung, kann der professioneller Rat zum Beispiel von einem Mieterverein nützlich sein.

Wie oft gefeiert werden darf

Allgemein wird gerne behauptet, dass man einmal im Monat laut feiern darf. Das ist aber tatsächlich falsch. Grundsätzlich ist nämlich Partylärm verboten durch das Mietrecht. Nur besondere und wichtige Anlässe wie beispielsweise Hochzeiten oder Taufen können Ausnahmen sein. Gemäß dem Mieterbund muss sonst niemand eine lautstarke Feier ertragen. Egal, ob sie einmal im Monat oder einmal im Jahr stattfindet. Vor allem muss nach 22 Uhr mit Beginnen der Nachtruhe Schluss mit Lärm sein.

Die Kaution abwohnen

Wenn ein Mieter auszieht, will er natürlich schnell seine Mietkaution zurück erhalten. Darauf hat er auch einen berechtigten Anspruch. Jedoch gibt es dabei eine weit verbreitete Auffassung, dass man drei Monate vor dem festgelegten Auszugstermin keine Miete mehr zu bezahlen braucht, da das der Summe der hinterlegten Kaution entspräche. Das kann dann aber für den Mieter teuer werden, denn der Vermieter hat dann das Recht, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.

Fazit: Es sollte stets versucht werden einen sinnvollen Ausgleich zwischen dem berechtigten Anspruch des Vermieters, mit seiner Immobilie ein Vermögen aufzubauen bzw. dieses zu schützen und dem Mieter, der unter fairen Bedingungen wohnen möchte. Sollte es mal brenzlig werden, freut sich jeder Vermieter über einen Vermieterrechtsschutz.